Infos für Hinweisgeber*innen
EINFACH I SICHER I MELDEN
Was und wie kann ich melden?
Das Hinweisgebersystem steht für das Melden von Verstößen und
Fehlverhalten zur Verfügung, welche Sie in Bezug auf unser Unternehmen
festgestellt und beobachtet haben. Ihre Aufmerksamkeit hilft uns, Risiko in
unserem Unternehmen zu minimieren.
Folgende Verstöße können nach HSchG gemeldet
werden:
Sie können Ihre Informationen digital (anonym, direkt und schriftlich
über das Hinweisgebersystem), telefonisch (0664 17878 944) und persönlich
(buchen Sie einen verfügbaren Termin bei der/dem Datenschutzbeauftragten)
melden.
Muss ich mich für das Melden registrieren?
Nein, eine Registrierung ist nicht erforderlich. Sie müssen auch keine
Kontaktinformationen preisgeben. Wenn Sie eine anonyme Kommunikation wünschen,
so legen Sie bitte dafür eine eigene E-Mailadresse bei einem Emailprovider
(z.B. Google, GMX oä) an.
Gedankenaustausch und Kummerkasten?
Das Hinweisgebersystem ist nicht dazu gedacht, Fragen allgemeiner Natur
zu stellen und/oder persönliche Beschwerden (z.B. über die Qualität des Essens
aus den Automaten; etc.) anzubringen. Hierfür stehen Ihnen Ihre Führungskräfte
direkt zur Verfügung.
Welchen Schutz genieße ich als Hinweisgeber*in?
Das Hinweisgeber*innenschutzgesetz (HSchG) in
Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie gewährt Ihnen als Hinweisgeber:in
Schutz vor Nachteilen durch das Unternehmen, sofern Sie berechtigte
Verstöße/berechtigtes Fehlverhalten melden. Das bewusste Falschmelden und/oder
Anschwärzen von Personen ist in jedem Fall ein Compliance-Verstoß und kann für
Sie zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Anonymität?
Ihre Meldung erfolgt absolut anonym und Sie müssen keine Kontaktdaten
angeben. Es steht Ihnen aber jederzeit frei Ihre Kontaktdaten freiwillig
anzugeben.
Was passiert mit meinen Daten bzw. den personenbezogenen Daten in meiner
Meldung?
Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen
Möglichkeiten. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die bereits bestehenden
Datenschutzinformationen (Datenschutz – bfi-Kärnten ).
Personenbezogene Daten werden nach Entfall der gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen gelöscht.
Was passiert mit meiner Meldung?
Jede Meldung bedarf einer Überprüfung und wird einer Ersteinschätzung unterzogen. Handelt es sich hierbei um einen Compliance-relevanten Hinweis, wird eine entsprechende Untersuchung eingeleitet. In diesem Fall ist die aufrechte Kommunikation zwischen Ihnen und der Compliance-Organisation wünschenswert. Um Ihre Anonymität (falls gewünscht) sicherzustellen empfiehlt es sich, einen eigenen Email-Account bei einem Emailprovider anzulegen. Als Hinweisgeber*in erhalten Sie dann auf Wunsch jederzeit Informationen über den jeweiligen Status und das Ergebnis der Bearbeitung.